Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier herunterladen können.
Germany and Austria, Great Britain, Ireland, France, Spain, Portugal, Italy, Netherlands, Luxemburg, Switzerland
Heidelberg, Februar 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (folgend: AGB) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten im Rahmen der Vertragsbeziehung ausschließlich unsere AGB. Andere Regelungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3 Unsere AGB gelten für sämtliche Leistungen, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige, selbst wenn diese nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen
2. Angebot, Annahme
2.1 Soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend und ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Leistungsumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung nebst Anlagen abschließend bestimmt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, es sei denn, unser Mitarbeiter ist zur Vereinbarung der Nebenabrede oder Änderung bevollmächtigt.
2.2 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von §145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
3. Verkaufshilfen
3.1 Verkaufs- und Präsentationshilfen, die dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden.
3.2 Während der Nutzung der Verkaufs- und Präsentationshilfen durch den Käufer geht jedes damit verbundene Risiko auf ihn über. Er verpflichtet sich, die Verkaufs- und Präsentationshilfen nur mit unseren Waren zu bestücken und bei von ihm zu vertretendem Verlust oder Beschädigung Ersatz zu leisten.
3.3 Der Käufer ist in der Preisgestaltung für den Vertrieb von Lamy-Produkten an Endverbraucher grundsätzlich frei.
4. Lieferung
4.1 Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.
4.2 Für höhere Gewalt oder sonstige Behinderungen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Arbeitsniederlegung, Pandemien, Streik, Aussperrung, staatliche Verbote, Energie- und Transportschwierigkeiten sowie Betriebsstörungen, etc. verlängern sich die Fristen und verschieben sich die Termine entsprechend ihren Auswirkungen.
4.3 Mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
4.4 Nimmt der Käufer eine ihm vereinbarungsgemäß angelieferte oder bereitgestellte Ware nicht an, so können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen setzen, und nach deren fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Dabei können wir 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als pauschalierten Schadenersatz verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren, nachzuweisenden Schaden geltend zu machen.
Für den Werbemittelbereich Promotion Products gilt:
4.5 Eine Mehr- oder Minderlieferung (nur für Erzeugnisse mit Werbeanbringung) von 10% behalten wir uns mit Rücksicht auf die üblichen Fertigungstoleranzen vor.
5. Entgegennahme der Waren
5.1 Die Leistung ist vom Käufer entgegen zu nehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und Mängel uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Etwaige Beanstandungen sind auf dem
Lieferschein zu vermerken, der vom Käufer unverzüglich per Fax oder E-Mail zugesandt wird. Im Übrigen bestimmt sich die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach dem § 377 HGB. Bei größeren Liefermengen gleichartiger Güte kann die gesamte angelieferte Charge nur dann als mangelhaft zurückgewiesen werden, wenn die Mängel mittels eines anerkannten repräsentativen Stichprobeverfahrens festgestellt wurden.
5.2 Teillieferungen sind zulässig.
5.3 Die Leistung gilt als erfüllt, wenn der Leistungsgegenstand den Bedingungen des Vertrages entspricht, oder, falls die Leistung durch den Käufer verzögert bzw. unmöglich gemacht wird, wenn von uns Leistungsbereitschaft gemeldet wird.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang gewähren wir einen Skonto von 2 % auf den Nettorechnungsbetrag, soweit andere fällige Rechnungen von uns nicht mehr offenstehen.
6.3 Die Zahlungen sind spesen- und kostenfrei an uns zu leisten.
6.4 Maßgeblich für die Wahrung der Fristen nach Ziffer 6.1 und 6.2 ist der Tag des Eingangs der Zahlung bei uns.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Außerdem werden alle bereits gestellten Rechnungen (auch valutierte) sofort fällig.
6.6 Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten, Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt.
6.7 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die sich das Zurückbehaltungsrecht stützt, ist rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. In diesem Fall wird das Zurückbehaltungsrecht erst nach Ablauf eines Monats nach der Ankündigung der Geltendmachung durch den Käufer fällig.
6.8 Die Aufrechnung ist nur mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
6.9 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf von 2 Wochen sämtliche Forderungen fällig zu stellen.
6.10 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitsabrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
7. Versand
7.1 Für den Fachhandelsbereich gilt:
Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Sendungen im Netto-Warenwert ab 250,- € erfolgt der Versand porto- und verpackungsfrei. Bei Sendungen unter 250,- € Netto-Warenwerte werden eine Versandkostenpauschale von 8,- € berechnet. Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von 100,- € werden nicht zum Versand gebracht. Ausgenommen hiervon sind Gravuraufträge, die gegen Berechnung von 8,- € Versandkostenpauschale ausgeliefert werden. Zusätzliche Rollgelder und Zustellgebühren gehen stets zu Lasten des Käufers.
7.2 Für den Werbemittelbereich Promotion Products gilt:
Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Frachtkosten, Versicherungskosten sowie Verpackungskosten berechnen wir 9,80 € pro Sendung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für sämtliche weiteren uns gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
8.3 Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkenntnis berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.4 Wir sind berechtigt, sämtliche Vorbehaltsware bereits bei Verzug mit einer Zahlung zurückzufordern; der Käufer verpflichtet sich, die Ware auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer gewährt uns auf unseren Wunsch jederzeit innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt zu den von uns gelieferten Gegenständen unter Verzicht auf die Geltendmachung verbotener Eigenmacht sowie seines Hausrechtes, um die gesamten von uns gelieferten Gegenstände abzuholen. Sämtliche Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Rücknahme der Ware entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
8.5 Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Kosten der Rücknahme und Verwertung – anzurechnen.
8.6 Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung, Untergang oder Abhandenkommen angemessen zum Neuwert zu versichern.
8.7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.8 Der Käufer ist berechtigt, bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang die Ware weiter zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände ist ihm nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt uns der Käufer bereits jetzt die ihm gegen seine Käufer zustehende Forderung in Höhe unserer Forderung ab, ohne dass es einer weiteren oder einer ausdrücklichen Abtretungserklärung bedarf. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so wird der Käufer auf unseren Wunsch die Abtretung dem Dritten bekannt geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte geben und Unterlagen aushändigen. Eingezogene Gelder verwahrt der Käufer im Übrigen für uns.
8.9 Wir werden die von uns gehaltenen Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gewährleistung
9.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Gewährleistung vor, liefern wir neu oder bessern die gelieferte Ware nach.
9.2 Der Eigentumsvorbehalt (Ziffer 8) gilt auch für die im Austauschverfahren ersetzten Teile.
9.3 Der Käufer muss uns angemessene Zeit und Gelegenheit geben, die Nacherfüllung vorzunehmen, sonst sind wir von der Haftung und der Gewährleistung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
9.4 Ist die Beanstandung berechtigt, tragen wir die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. bei Ersatzlieferung die Kosten des Ersatzstückes sowie dessen Versandkosten. Bei Lieferorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die insgesamt zu tragenden Kosten auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
9.5 In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbesondere bei
Nichtbeachtung seiner Schadensvermeidungs- und Minderungspflicht, haben wir nach der Nachbesserung einen der Mitverursachung des Käufers entsprechenden Schadenersatzanspruch.
9.6 Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Liegt kein wesentlicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
9.7 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, verjähren Ansprüche des Käufers, die ihm gegen uns aus Anlass und in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware – aus welchem Rechtsgrund auch immer – entstehen, ein (1) Jahr nach Ablieferung.
10. Haftung
10.1 Wir haften, auch im Fall von Schäden wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind – nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit der Organe, leitender Angestellter, unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Garantien der Abwesenheit von Mängeln, Mängel, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz hierfür zu haften ist.
10.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten im vorstehenden Sinn liegen vor, wenn sich die Haftungsfreizeichnung auf eine Pflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Eine weitere Haftung – aus welchen Rechtsgründen auch immer – insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen.
10.4 Wir haften nicht für die Folgen von Mängeln, für welche die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
11. Warenrücksendungen
11.1 Die Rücksendung von Waren, ohne das Gewährleistungsansprüche vorliegen, ist nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis gestattet, ansonsten kann von uns die Annahme verweigert werden.
12.2 Bei genehmigter Rücksendung sind wir berechtigt, vom gutzuschreibenden ursprünglich berechneten Preis die durch etwaige Reparatur und Neuaufmachung entstehenden Kosten, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 % in Abzug zu bringen. Vom Umtausch und von einer Gutschrift ausgeschlossen sind Lamy-Erzeugnisse, die in der bei Rücksendung gültigen Preisliste nicht aufgeführt sind.
12. Verwendung der Marke LAMY
12.1 Wir sind Inhaberin des Unternehmenskennzeichens „LAMY“. Das Wort „LAMY“ und der Schriftzug LAMY“ sind eingetragene Marken von LAMY. Die Produktnamen der LAMY-Produkte sind überwiegend eingetragene Marken von LAMY. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Marke „LAMY“ oder den Schriftzug „LAMY“ zu anderen Zwecken als zur Kennzeichnung der ihm gelieferten Original-LAMY-Produkte einzusetzen oder sie selbst als Marke anzumelden.
12.2 Jede andere Nutzung, insbesondere der Einsatz von „Lamy“ oder „LAMY“ als Bestandteil seiner Firma, zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs, für die Registrierung einer Domain, als Internetadresse oder Teil einer Internetadresse, die Verwendung der Kennzeichnung für eigene Produkte oder Produkte Dritter, ihre Aufmachung oder Verpackung, oder die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Zeichens, ist dem Käufer untersagt.
12.3 Wir werden die Verletzung von Kennzeichen- und Markenrechten nicht dulden und behalten uns vor, die Geschäftsverbindung mit dem Käufer sofort einzustellen. Außerdem werden wir in solchen Fällen alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten und Maßnahmen unternehmen, um die Rechtsverletzungen zu verfolgen oder gerichtlich verfolgen zu lassen. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, vom Käufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung zählen können. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen des Käufers wird Strafanzeige gestellt.
13. Zugelassene Vertriebspartner
13.1 Wir beliefern mit unserem Fachhandelssortiment ausschließlich Vertriebspartner, welche die unter Ziffer 14 und 15 aufgeführten qualitativen Anforderungen erfüllen (selektiver Vertrieb).
13.2 Der Weiterverkauf von Lamy-Produkten durch die Vertriebspartner innerhalb des Gebietes des selektiven Vertriebes an gewerbliche Wiederverkäufer zum Zwecke des Wiederverkaufes ist nur zulässig, soweit diese ihrerseits die Anforderungen nach den Ziffern 14 und 15 erfüllen und von uns beliefert werden. Der Vertriebspartner kann bei uns erfragen, ob ein Wiederverkäufer diese Voraussetzungen erfüllt. Zudem behalten wir uns vor, den Vertriebspartner über Änderungen bei Wiederverkäufern zu informieren.
13.3 Der aktive Weiterverkauf und die aktive Bewerbung von Lamy-Produkten durch die Vertriebspartner außerhalb des Gebietes des selektiven Vertriebes in Gebiete oder an Kundengruppen, die wir uns selbst vorbehalten oder ausschließlich einem Einzeldistributor zugewiesen haben, sind unzulässig. Der Vertriebspartner kann stets bei uns erfragen, welche Gebiete oder Kundengruppen dies betrifft. Zudem behalten wir uns vor, den Vertriebspartner über Änderungen bei Gebieten oder Kundengruppen zu informieren. Als aktiver Weiterverkauf oder aktive Bewerbung im Sinne dieser AGB gelten insbesondere auch jegliche Verkaufs- und Bewerbungsbemühungen von Lamy-Produkten im Internet, die sich an eine bestimmte Region oder Kundengruppe außerhalb des Gebietes des selektiven Vertriebs in Gebiete oder an Kundengruppen richten, die wir uns selbst vorbehalten oder ausschließlich einem Distributor zugewiesen haben, sofern diese Bemühungen nicht über das Betreiben einer Homepage hinausgehen, die im Gebiet des selektiven Vertriebs hauptsächlich für Kunden dieses Gebiets besteht und deren Zugang nicht eingeschränkt ist
13.4 Der Vertriebspartner verpflichtet sich zur aktiven Absatzförderung, insbesondere wird er durch eine aktive Markenkommunikation und eine entsprechende Darstellung in dem stationären Fachgeschäft den Absatz der Lamy-Produkte bestmöglich unterstützen.
14. Qualitative Anforderungen an den Vertriebspartner
14.1 Der Vertriebspartner bezieht die Lamy-Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu gewerblichen Zwecken.
14.2 Wenn der Vertriebspartner über ein stationäres Verkaufsgeschäft (Ladenlokal) verfügt, so sind die Lamy-Produkte in angemessener Sortimentstiefe und –breite zu den ortsüblichen Geschäftszeiten in Übereinstimmung mit den folgenden Regelungen zu präsentieren.
14.3 Die Schreibgeräte müssen auf handelsüblichem Papier getestet werden können. Je nach Zielgruppe bzw. Ausrichtung der Verkaufsstätte (Schulbedarf, Bürobedarf etc.) ist daneben ein angemessenes Angebot an komplementären Produktgruppen vorzuhalten und zwar unabhängig davon, ob sich die Verkaufsstätte auf eine oder mehrere Zielgruppen/n beschränkt (Fachgeschäft für Schulbedarf, Bürobedarf o.ä.) ist oder es sich um eine Fachabteilung innerhalb eines Warenhauses handelt.
14.4 Die Sortimentsgruppe von Lamy-Produkten (Signature Writing, Modern Writing, Young Writing etc.), entsprechend dem jeweils gültigen Katalog) sind in handelsüblicher Menge zu bevorraten (ca. der Bedarf für 14 Tage bei üblicher Nachfrage).
14.5 Der Vertriebspartner verfügt über erfahrenes und geschultes Fachpersonal für den Verkauf der Lamy-Produkte, das umfangreiche Kenntnis über die Angebotspalette der Marke LAMY sowie über unternehmens- und produktbezogene Eckdaten besitzt. Der Vertriebspartner stellt sicher, dass durchgängig während der Öffnungszeiten mindestens einer dieser Mitarbeiter für den Endkunden als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
14.6 Der Vertriebspartner muss das Einzelhandelsgeschäft während der ortsüblichen Ladenöffnungszeiten geöffnet halten.
15. Internethandel
15.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Lamy-Produkte neben dem stationären Verkauf auch online zu verkaufen.
15.2 Im Fall einer Online-Vermarktung garantiert der Vertragspartner die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere zum E-Commerce, zum lauteren Wettbewerb, zu Fernabsatzverträgen, zu Verbraucherkreditverträgen, zum Datenschutz und zur Impressumspflicht sowie zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu Teledienstleistungen.
15.3 Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit des Online-Handels mit dem stationären Verkauf sowie zur Sicherung der Interessen des Endkunden verpflichtet sich der Vertriebspartner beim Online-Verkauf weiterhin:
15.3.1 den Online-Verkauf so zu gestalten, dass er dem Verkauf über ein stationäres Ladenlokal und dem Markenimage von LAMY entspricht. Dies beinhaltet:
15.3.1.1 eine qualitativ hochwertige, telefonische Produktberatung vorzuhalten sowie eine unverzügliche Beantwortung von E-Mail-Korrespondenz, die spätestens am 1. Werktag nach Eingang zu beantworten ist, sicherzustellen;
15.3.1.2 eine unverzügliche Lieferfähigkeit für das Online-Angebot sicherzustellen, so dass die Lieferzeiten der online vertriebenen Produkte die Lieferzeiten der im stationären Einzelhandel vertriebenen Produkte nicht übersteigen;
15.3.1.3 die Vertragsprodukte nicht gleichzeitig neben anderen Waren, insbesondere neben „No-Name-Produkten“ oder Produkten niedrigerer Qualitätsstufen auf einer Webseite angezeigt werden (z. B. mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest, das schlechter als „befriedigend“ ist) auf einer Website angezeigt werden. Bei der Darstellung von Lamy-Produkten auf der Website des Vertriebspartners muss im Interesse einer klaren Markenführung darüber hinaus eine klare Trennung und Abgrenzung zur Darstellung der Produkte anderer Markenhersteller (Wettbewerbsprodukte) erfolgen. Zur Illustration der Produkte sind die von „Lamy online“ in der Mediabase bereit gestellten Lichtbilder oder mindestens gleichwertige zu verwenden;
15.3.1.4 keine Internet-Domain zu registrieren und/oder zu nutzen, deren Bestandteil die Marke „LAMY“ (ganz oder in Teilen) oder Abwandlungen hiervon beinhaltet. Dies gilt auch für Namen, die „LAMY“ ähnlich sind und/oder gegen unsere Markenrechte verstoßen, es sei denn, wir haben die vorherige Zustimmung (Einwilligung) dazu erteilt;
15.3.1.5 sicherzustellen, dass Domain und Shopname, die Präsentation der Vertragsprodukte auf der Website, die Umgebung (Frames) und das Gesamtbild der Website, qualitativ hochwertig und mit der Gestaltung des stationären Fachhandelsgeschäftes vergleichbar sind. Hierzu muss das Online-Angebot - gleichwertig mit dem stationären Einzelhandel - zusammenhängend die gesamte im Fachhandelsgeschäft angebotene Kollektion der Lamy Produkte abbilden. Zu den Produkten müssen zumindest die Angaben gemacht werden, die im offiziellen Lamy-Katalog zu diesen Produkten enthalten sind. Außerdem ist das Markenlogo „LAMY“ (DE-Marke 302010005441) einzubinden und eine Verknüpfung auf die URL „www.lamy.com“ einzurichten;
15.3.1.6 eine hohe Funktionalität der Website und einen schnellen Seitenaufbau sicherzustellen;
15.4 Dem Vertriebspartner ist der Verkauf der Lamy-Produkte über Internetseiten Dritter gestattet, soweit diese den Anforderungen an den Online-Vertrieb nach Maßgabe des vorstehenden Kriterienkatalogs entsprechen. Der Verkauf über Auktionsformate im Internet (z.B. eBay), insbesondere in Gestalt „Auktionen“ oder anderer Einzelangebote („Sofort-Kauf“) genügt nach dem derzeitigen Stand der Ausgestaltung dieser Formate nicht den obigen Kriterien. Insbesondere werden die Angebote nicht im Kontext der gesamten Produktpalette präsentiert.
16. Allgemeine Regelungen
16.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, auf unsere Anfrage unverzüglich Auskunft über seine stationär getätigten Umsätze (Ziffer 15.3) zu erteilen und dies durch geeignete Nachweise (Bestell-unterlagen, etc.) zu belegen.
16.2 Wir können die Belieferung aus wichtigem Grund einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
16.2.1 eine der Parteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und/oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
16.2.2 Dritte entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages beliefert werden;
16.2.3 Vertragspflichten, insbesondere aus den Ziffern 14 und 15, trotz vorheriger Abmahnung mit angemessener Fristsetzung fortgesetzt und/oder wiederholt verletzt werden;
16.2.4 die Mindestabnahmemenge nach Ziffer 15.3 nicht erreicht werden.
16.3 Die Einstellung der Belieferung lässt die Wirksamkeit sämtlicher sonstiger
Rechtsgeschäfte, insbesondere die Wirksamkeit bestätigter Warenbestellungen unberührt.
16.4 Personenbezogene Daten werden von uns unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.
16.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder diese AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen hiervon unberührt. Der Käufer und wir sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der unwirksamen oder nichtigen Regelung möglichst nahekommt.
16.6 Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von LAMY. Klageerhebungen am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden behält sich LAMY vor. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
16.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlands unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
C. Josef Lamy GmbH
D-69111 Heidelberg
Telefondurchwahl Kundenbetreuung: +49 (0) 6221 843 333
(Montag bis Donnerstag von 8:30–17:00 Uhr, Freitag 8:30–16:00 Uhr, danach automatische Auftragsannahme)
Heidelberg, Februar 2022